Mietrecht
von Claudia Hecht
Sind die Wände einer Wohnung so feucht, dass Schäden am Mobiliar des Mieters oder Schimmelbefall nur durch erhöhtes Lüftungsverhalten oder größeren Abstand der Möbel von diesen Wänden vermieden werden können, muss der Vermieter den Mieter darauf hinweisen.