Mietrecht

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Seit November 2015 müssen Vermieter dem Mieter für das Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über den Einzug in die von ihnen vermietete Wohnung ausstellen.

Hierfür gibt es Formulare bei der Meldebehörde, bei manchen Meldebehörden ist auch eine elektronische Anmeldung möglich.

Beim Auszug ist das nur notwendig, wenn der Mieter danach ins Ausland zieht.

Vorsicht!: Sollten Sie Ihren Pflichten nicht nachkommen, droht ein Bußgeld bis zu 1.000,-- Euro.

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