Mietrecht

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Bei Mieterhöhungen muss der Vermieter die Wohnfläche nachprüfbar und richtig angeben. Andernfalls kann die Mieterhöhung unwirksam sein.

Aber Vorsicht: ein bloßes Bestreiten des Mieters, dass die Wohnfläche nicht richtig angegeben sei, sogar mit dem Beweisangebot eines Sachverständigen, reicht für ein Obsiegen im Mieterhöhungsrechtstreit nicht aus. Vielmehr muss der Mieter die Wohnfläche nachmessen und dann substantiiert bestreiten (BGH, Urteil vom 31.05.2017)

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