Kaufrecht - Internetkauf

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Ist neben dem Kaufgegenstand in gleicher Größe noch Zubehör abgebildet, kann sich der Käufer grundsätzlich darauf verlassen, dass auch das Zubehör vom Kaufpreis umfasst ist und auf Lieferung bestehen.

Wird lediglich in der Produktbeschreibung darauf hingewiesen, dass das Zubehör nicht mitgeliefert werde, reicht das nicht aus, die Irreführung des Käufers zu beseitigen. Anders verhält es sich nur, wenn ein solcher Hinweis genauso im Blickfang stehen würde wie das Produkt selbst.

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