Familienrecht
von Claudia Hecht
Eine in die Ehe eingebrachte serienmäßige Einbauküche kann der Ehepartner ausbauen und in seine neue Wohnung mitnehmen. Vom anderen Ehepartner ebenfalls vor der Ehe gekaufte Zusatzteile hat er jedoch diesem zu belassen. Er hat an den Zusatzteilen kein Eigentum durch Zusammenfügen oder Verbindung erlangt.
Schwieriger wird die Aufteilung, wenn die Zusatzteile während der Ehezeit angeschafft wurden, dann müssen diese Zusatzteile im Rahmen der Hausratsverteilung aufgeteilt werden.(OLG Koblenz vom 18.1.2017)
Hierfür sollten Sie eine anwaltliche Beratung in Anspruch nehmen, um keine folgenschweren Fehler zu machen.