Betreuungsrecht
von Claudia Hecht
Der Bundestag hat am 22.06.2017 ein Gesetz verabschiedet, wonach ab sofort ärztliche Zwangsbehandlungen auch außerhalb geschlossener Einrichtungen möglich sind. Voraussetzung für eine ärztliche Zwangsbehandlung bleibt aber, dass diese nur im Rahmen eines stationären Aufenthalts in einem Krankenhaus vorgenommen werden darf und nicht z. B. zu Hause.
Dieses neue Gesetz sollte in alle neuen Patientenverfügungen mit aufgenommen werden und bei der jährlichen – oder zumindest regelmäßigen - Überprüfung Ihrer Patientenverfügung dort entsprechend ergänzt werden.