Arbeitsrecht

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Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat am 06.05.2014 entschieden, dass einem Arbeitnehmer auch nach 21-jähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung gekündigt werden kann, wenn dieser den PC während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt.

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