Arbeitsrecht / Erbrecht

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Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.06.2014 entschieden, dass der Anspruch eines Arbeitnehmers auf seinen bezahlten Jahresurlaub nicht mit seinem Tod untergeht. Der Erbe hat also einen entsprechenden Zahlungsanspruch gegen den Arbeitgeber. Hierzu ist es nicht notwendig, dass der verstorbene Arbeitnehmer vorher einen Antrag auf Abgeltung des Urlaubsanspruches gestellt hat.

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