Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat am 06.05.2014 entschieden, dass einem Arbeitnehmer auch nach 21-jähriger Betriebszugehörigkeit ohne Abmahnung gekündigt werden kann, wenn dieser den PC während der Arbeitszeit ohne Erlaubnis exzessiv für seine privaten Angelegenheiten nutzt.
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Das Oberlandesgericht Köln hat in seinem Urteil vom 31.07.2013 entschieden, dass ein zu Lebzeiten des Erblassers mit einer vorweggenommenen Erfüllung des Hauptvermächtnisses Bedachter – hier lebzeitige Überlassung eines Grundstückes - an das im Testament bestimmte Untervermächtnis – hier Ausbezahlung der Untervermächtnisnehmer zu einem bestimmten Anteil des Verkehrswertes - gebunden bleibt.
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