Mietrecht
Seit November 2015 müssen Vermieter dem Mieter für das Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über den Einzug in die von ihnen vermietete Wohnung ausstellen.
Seit November 2015 müssen Vermieter dem Mieter für das Einwohnermeldeamt innerhalb von zwei Wochen eine Bestätigung über den Einzug in die von ihnen vermietete Wohnung ausstellen.
Sind die Wände einer Wohnung so feucht, dass Schäden am Mobiliar des Mieters oder Schimmelbefall nur durch erhöhtes Lüftungsverhalten oder größeren Abstand der Möbel von diesen Wänden vermieden werden können, muss der Vermieter den Mieter darauf hinweisen.
Vorsicht ist geboten bei der Vereinbarung von Klauseln über Schönheitsreparaturen im Mietvertrag.
Einbau von Rauchmeldern durch den Vermieter.