Mietrecht
Bei Mieterhöhungen muss der Vermieter die Wohnfläche nachprüfbar und richtig angeben. Andernfalls kann die Mieterhöhung unwirksam sein.
Bei Mieterhöhungen muss der Vermieter die Wohnfläche nachprüfbar und richtig angeben. Andernfalls kann die Mieterhöhung unwirksam sein.
Eine am 10.02.2016 ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofs erleichtert die Abrechenbarkeit von Betriebskosten bei Wohnraummiete.
Laut einer Entscheidung des Amtsgerichts München darf sich der Käufer bei einem Gebrauchtwagenkauf mit dem Hinweis „scheckheftgepflegt“ darauf verlassen, ...
Ist neben dem Kaufgegenstand in gleicher Größe noch Zubehör abgebildet, kann sich der Käufer grundsätzlich darauf verlassen, dass auch das Zubehör vom Kaufpreis umfasst ist und auf Lieferung bestehen.